Alle Infos zum La Sportiva Sauerland Trail Run 2025
powered by Sport Schneider
Termin: 01.06.2025
Anmeldung: Hier klicken!
Veranstalter: Sport Schneider
Start / Ziel: Sportplatz Halberbracht, Ziegenweide 29, 57368 Lennestadt
Startzeiten:
- 21 KM – 10:30 Uhr
- 11 KM – 11:00 Uhr
Startunterlagen:
Sonntag ab 9:00 Uhr, vor Ort im Startzelt auf dem Sportplatz
Vorabholung ab Donnerstag, 29.05.25 bei SPORT SCHNEIDER
Montag – Freitag: 9:30 – 13:00, 14:00 – 18.00 Uhr
Samstag: 9:30 – 14:00 Uhr
Startgeld und Meldeschluss:
- 21 KM – 25,00 Euro (bei Meldung bis 19.05.2025)
- 11 KM – 16,00 Euro (bei Meldung bis 19.05.2025)
- per Einzugsermächtigung; keine Startgelderstattung bei Nichtteilnahme
Nachmeldung:
- 21 KM – 30,00 Euro (bei Meldung ab 20.05.2025)
- 11 KM – 21,00 Euro (bei Meldung ab 20.05.2025)
- bar am Veranstaltungstag; keine Startgelderstattung bei Nichtteilnahme
Altersklassenwertung:
Für den La Sportiva Sauerland Trailrun 2025 werden folgende Altersklassen gewertet:
- 0 – 40 Jahre: Men / Women
- 40 – 50 Jahre: Master Men / Master Women
- 50 – 60 Jahre: Senior Master Men / Senior Master Women
- 60+ Jahre: Grand Master Men / Grand Master Women
Zeitnahme: Time and Voice (Chip in der Startnummer integriert)
Auskunft: Sport Schneider 02723 6646 / sportfabrikschneider@gmail.com
Haftungsausschluss:
Mit der Anmeldung zum Sauerland Trail Run erkennen Sie den Haftungsausschluss des Veranstalters für jegliche Personen- oder Sachschäden an.
Auszeichnung / Preise / Siegehrung
Alle Finisher erhalten eine Urkunde (Internetdruck). Die ersten drei (m/w) der Gesamtwertungen erhalten attraktive Sachpreise. Die Preise werden bei Nichtteilnahme an der Siegerehrung nicht nachgesendet. Die Siegerehrungen finden im Start-/Zielbereich voraussichtlich gegen 13:30 Uhr statt.
Einverständniserklärung:
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, daß Ihre Anmeldedaten erfasst und elektronisch gespeichert werden. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos und Interviews dürfen unentgeltlich weitergegeben und veröffentlicht werden. Bei Nichtteilnahme, oder bei Absage der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr.